Im Zuge von Verlaßabhandlungen, Übergabeverträgen, gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, Berechnung der Immobilienertragssteuer und Insolvenzverfahren werden jedoch ausschließlich Gutachten von allgemein und gerichtlich beeideten Sachverständigen anerkannt.
Liegenschaftsbewertung
Die Erstellung von Schätzugutachten wird sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag immer bedeutsamer.
Ansprechpartner für dieses Fachgebiet
Dr. Harald Skrube