PARIFIZIERUNG
Als Sachverständiger für Immobilienwesen und Rechtsanwalt ist Herr Dr. Harald Skrube berechtigt, sowohl Parifizierungsgutachten als auch die erforderlichen Verträge zu erstellen.
Unser Service umfasst folgende Bereiche:
Beschaffung von Auszügen
Beschaffung des Grundbuchsauszuges und des Auszuges aus dem Katasterplan
Nutzwertgutachten
Wenn das gegenständliche Objekt eigentumsfähig ist, ermitteln wir die Nutzflächen gem. WEG 2002 zufolge behördlich genehmigter Bau- oder Bestandspläne mit Vidierungsvermerk oder nach Bestandsplänen, stimmen mit Ihnen die zivilrechtlichen Widmung der Räume ab und erstellen daraus die Parifizierungspläne mit der farblichen Darstellung der einzelnen selbständigen Einheiten. Aufbauend auf die genannten Grundlagen kann dann von uns das endgültige Nutzwertgutachten erstellt werden.
Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z.B. eines Wohnhauses) untereinander und legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z.B. den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümer zu ermitteln. Auf Basis der festgestellten Nutzwerte muss von allen Miteigentümer noch ein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden.
Berechnung der Nutzfläche
Die Grundlage für die Berechnung des Nutzwertes ist die Nutzfläche. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkone, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. Umstände, die den Wert einer konkreten Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder auch vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt.
Ausarbeiten von Verträgen
Auf Basis dieses Gutachtens werden sowohl Wohnungseigentumsvertrag als auch allfällige weitere Verträge ausgearbeitet.